Das neue Jahr bringt für viele KFZ-Versicherte zwei Änderungen. Erstens haben viele Versicherer die Einteilung der Schadensfreiheitsklassen überarbeitet. Fahranfänger und lange Zeit Unfallfreie können davon profitieren. Die zweite Nachricht ist dagegen schlecht: Nach Jahren des Preiskampfes hoben viele Versicherungsunternehmen zum Jahreswechsel ihre Tarife massiv an. Gerade bei Altverträgen sind Preissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich keine Seltenheit. Etwas moderater fielen die Anhebungen bei Neukundentarifen aus. Für Fahrzeugbesitzer sind das ärgerliche Mehrkosten, die mit keinerlei größerem Nutzen verbunden sind. Auf www.günstigeautoversicherung.org finden Sie die aktuellen Kfz Tarife.
Verbraucherschützer raten zum Versicherungsvergleich
Anlässlich der Tariferhöhungen weisen viele Experten darauf hin, dass Versicherte ihre Policen unter die Lupe nehmen sollten. Die Mehrheit der Fahrzeugbesitzer zahlt nämlich unnötig viel Geld für Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko. Die Preisunterschiede am Markt sind extrem. Insbesondere Direktversicherer haben häufig eine günstige Autoversicherung im Angebot, welche im Vergleich zu den teuersten Policen nur die Hälfte oder gar noch weniger kostet. Wenn Versicherte einen Vergleichsrechner im Internet nutzen und dort eine günstige Autoversicherung finden, können sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Fixkosten sparen. Einbußen an der Qualität müssen sie dabei nicht hinnehmen. Preiswerte Tarife können Direktversicherer bieten, weil sie auf ein teures Filialnetz verzichten. Die niedrigen Preise kommen dagegen nicht zustande, weil sie etwa einen schlechteren Service oder eine mangelnde Zahlbereitschaft im Schadensfall haben.
Versicherungswechsel: schnell erledigt
Wer sich für eine günstige Autoversicherung entschieden hat, muss nur noch zwei Formalitäten erledigen. Erstens muss der bisherige Vertrag gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss schriftlich eingereicht werden, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Zweitens bedarf es des Vertragsabschlusses mit dem neuen Anbieter. Dieser kann online durchgeführt werden. Wann ein Versicherter in den Genuss der niedrigeren Tarife kommt, hängt dann von der jeweiligen Kündigungsfrist ab. Bei einem Schadensfall oder bei einem neuen Fahrzeug besteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Andernfalls ist der 30. November der entscheidende Stichtag für eine Kündigung zum Jahreswechsel.